Kunde

Betrieb einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage

Das Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz (ElWOG) sieht die Möglichkeit vor, dass mehrere Endverbraucher gemeinsam eine Erzeugungsanlage am selben Objekt nutzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Voraussetzungen für den Betrieb sind:

1. Alle Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen müssen am gleichen Netzanschluss (Hauptleitung) miteinander verbunden sein

 

2. Ein gültiger Netzzugangsvertrag für eine dezentrale Erzeugungsanlage mit vorarlberg netz

 

  • Informationen zum Netzzugang finden Sie hier.
  • Die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage kann als Volleinspeisung oder als Überschusseinspeisung betrieben werden. Diesbezügliche Informationen finden Sie hier: Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage - Voll- oder Überschusseinspeisung?
  • Eine  Überschusseinspeisung ist aus rechtlichen Rahmenbedingungen nur dann möglich, wenn es sich in beiden Energieflussrichtungen um ein- und denselben Geschäftspartner handelt.

 

3. Registrierung auf ebUtilities.at

 

  • Der Betreiber der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage muss sich auf der Informationsplattform der österreichischen Energiewirtschaft zur Veröffentlichung branchenspezifischer Datenaustauschformate registrieren.

 

4. Abschließen eines Betreibervertrags zwischen vorarlberg netz und dem Betreiber

 

  • Der Betreiber schließt mit dem Netzbetreiber einen Vertrag ab, in dem die aktuellen Marktvorschriften und Nutzungsbedingungen vereinbart werden.
  • Senden Sie diesen unterschrieben, per Post an vorarlberg netz (Anschrift: Vorarlberger Energienetze GmbH, Weidachstraße 10, 6900 Bregenz) oder per E-Mail an energiegemeinschaft@vorarlbergnetz.at.
  • Nach Schließung des Vertrags erhält der Betreiber die "Gemeinschafts-ID", die für die weiteren Schritte benötigt werden. 

 

5. Registrierung im EDA-Portal (Plattform für elektronischen Datenaustausch) oder einem gleichwertigen Marktzugang

 

  • Der Betreiber der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage muss die Stammdaten der Erzeugungsanlage und der Teilnehmer für die erforderliche Überlagerung der Messdaten erfassen.
  • Ab dem 08. April 2024 können sich die Erzeugungs- bzw. Verbrauchsanlagen via Mehrfachteilnahme an bis zu 5 Energiegemeinschaften gleichzeitig beteiligen. Legen Sie daher den Teilnahmefaktor für die jeweilige Erzeugungs- bzw. Verbrauchsanlage an Ihrer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage fest und erfassen diesen im EDA-Portal.

 

6. Durchführung der Marktprozesse, um mit der Belieferung der Teilnehmer zu starten

 

  • Der Betreiber führt die nötigen Marktprozesse im niederschwelligen Marktzugang durch.
  • Die Teilnehmer müssen die Belieferung im Netz-Kundenportal bestätigen.
  • vorarlberg netz überprüft, ob das richtige Messgerät verbaut ist und stellt die 1/4 h Datenübertragung her.
  • Erst nach diesem Schritt werden die Verbrauchsanlagen mit der Energie aus der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage versorgt.

 

 

Aufteilung der erzeugten Energie auf die teilnehmenden Netzbenutzer

 

Es gibt zwei Arten von Aufteilungsschlüssel für die erzeugte Energie auf die Verbrauchsanlagen:

  • dynamische Aufteilung: Die Aufteilung der erzeugten Energie erfolgt viertelstündlich variabel entsprechend den tatsächlich gemessenen Verbräuchen. Anlagen mit höherem Verbrauch erhalten mehr zugerechnete Erzeugung.
  • statische Aufteilung: Die Aufteilung der erzeugten Energie auf die Bezugsanlagen erfolgt viertelstündlich nach einem fixen, zwischen den teilnehmenden Berechtigten vertraglich vereinbarten Prozentsatz.

Der Erzeugungsüberschuss, der von den teilnehmenden Netzbenutzern in der jeweiligen Viertelstunde nicht verbraucht wird, wird als Netz-Einspeisung aus der Erzeugungsanlage mit dem Betreiber abgerechnet.

 

Weitere Informationen finden sie hier

 

Fragen rund um eine Energiegemeinschaft richten Sie bitte per Mail an energiegemeinschaft@vorarlbergnetz.at.