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Elektrische Energiespeicher

Elektrische Energiespeicher werden entsprechend der TOR Erzeuger gleich behandelt wie Einspeiseanlagen.

Besonderheiten bei DC gekoppelten Energiespeichern:

Wird ein DC-gekoppelter Energiespeicher bei einem bestehenden Wechselrichter nachgerüstet sind folgender Aspekte zu berücksichtigen:

  • DC-gekoppelte Energiespeicher müssen in der Online-Anschlussanfrage bei uns angesucht werden. Hier ist wichtig, dass bei der Kundenanlage ein Hybridwechselrichter installiert sein muss, oder bei reinen PV-Wechselrichtern die Geräte getauscht werden. Bei einem solchen Wechselrichtertausch muss der Report des neuen Wechselrichter übermittelt werden.
  • DC-gekoppelte Energiespeicher benötigen immer einen Hybridwechselrichter und dürfen nicht im PV-String der PV-Anlage eingebunden werden. Wenn es DC-Batterien gibt, die Nachweislich und Normkonform in solchen Anlagenkonstellationen verbaut werden dürfen, sind diese auf der Wechselrichterliste von oesterreichs energie zu finden! Wenn Sie sich über die Zulässigkeit des Gerätes nicht sicher sind, können Sie gerne in Kontakt mit oesterreichs energie treten.

Neue DC-gekoppelte String-Batterien können mit Absprachen und der Durchführung des Prüfverfahrens für die OVE R25 von oesterreichs energie in die Wechselrichterliste aufgenommen werden, dieses Verfahren nimmt allerdings mehr Zeit in Anspruch. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.wechselrichterliste.at/

DC-Batteriespeicher

Besonderheiten bei AC gekoppelten Energiespeichern:

  • Ein AC-gekoppelter Energiespeicher muss sich nicht an der Blindleistungsbereitstellung beteiligen. Im Konkreten bedeutet das, dass an Stelle der Q(U)-Regelung cosφ= 1 eingestellt werden kann. Die Dokumentationspflicht (Report des Wechselrichters) ist von dieser Ausnahme nicht betroffen.
  • Beim Ansuchen von AC-gekoppelter Energiespeichern ist die Zulässigkeit auf der Wechselrichterliste von oesterreichs energie zu berücksichtigen! Dabei sind auch die maximal zulässigen Anlagengrößen von großer Bedeutung, vor allem bei Anlagen ≤ 0,8kW. Wenn Sie sich über die Zulässigkeit Ihrer Anlagen Konstellation nicht sicher sind, können Sie gerne in Kontakt mit uns treten.
  • Sind die PV-Anlage und der Wechselrichter des Energiespeicher 1-phasig ausgeführt, so sollen laut TOR Stromerzeuger beide Wechselrichter auf dieselbe Phase angeschlossen sein.
  • Die Unsymmetrie ist statisch auf 3,68kVA zu begrenzen. Dies ist bei 1-phasigen Energiespeichern mit einer 3-phasigen Messung zu realisieren.

Anforderungen und Richtlinien

Erzeugungsanlagen müssen unter anderem den "Richtlinien für den Parallelbetrieb von dezentralen Erzeugungsanlagen" und den "Technischen Anforderungen für Erzeugungsanlagen" entsprechen. Im Downloadbereich finden Sie nähere Informationen bezüglich den aktuell geltenden Anforderungen und Richtlinien.

Planung

Für die Planung/Prüfung eines Netzanschlusses benötigen wir nähere Details der geplanten Anlage. Die Übermittlung der Unterlagen erfolgt mittels Online-Anschlussanfrage. Nach Eingang der Anschlussanfrage wird Ihr Anliegen bearbeitet und überprüft und anschließend ein Netzzugangsvertrag erstellt. Im Netzzugangsvertrag sind sämtliche Vorgaben für die Umsetzung ihrer Erzeugungsanlage festgehalten.

Ausführung und Fertigstellung

Für die Fertigstellung ihrer Anlage sind verschiedene technische Dokumentationen notwendig. Die notwendigen Daten können im Netzpartnerportal hochgeladen werden. Nähere Informationen finden Sie unter folgenden Links.