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Elektrische Energiespeicher

Elektrische Energiespeicher werden entsprechend der TOR Erzeuger gleich behandelt wie Einspeiseanlagen.

Besonderheiten bei DC gekoppelten Energiespeichern:

Wenn ein DC-gekoppelter Speicher bei einem bestehenden Wechselrichter installiert wird, sind folgende Aspekte wichtig:

  • Anmeldung: Der Einbau muss über die Online-Anschlussanfrage gemeldet werden.
  • Wechselrichter: Es muss ein Hybridwechselrichter installiert sein. Bei reinen PV-Wechselrichtern ist ein Austausch der Geräte erforderlich, wobei der Report des neuen Wechselrichters übermittelt werden muss.
  • Installation: DC-gekoppelte Speicher dürfen nicht in den PV-String der Anlage eingeschleift werden (String-Batterien). Ausnahmen bilden nachweislich normkonforme Geräte, die in der Wechselrichterliste von Oesterreichs Energie (https://www.wechselrichterliste.at/) geführt werden.
    • Neue DC-gekoppelte String-Batterien können nach Absprache und Durchführung des Prüfverfahrens in die Wechselrichterliste aufgenommen werden, was jedoch zusätzliche Zeit beansprucht.

DC-Batteriespeicher

Besonderheiten bei AC gekoppelten Energiespeichern:

  • Anmeldung: Der Einbau muss über die Online-Anschlussanfrage gemeldet werden.
  • Blindleistung: AC-gekoppelte Speicher müssen sich an der Blindleistungsbereitstellung beteiligen (Einstellung der Q(U)-Regelung). Ein entsprechender Wechselrichter-Report ist einzureichen.
  • Zulässigkeit: Es ist die Wechselrichterliste von Oesterreichs Energie zu beachten, insbesondere im Hinblick auf maximal zulässige Anlagengrößen (vor allem bei Anlagen ≤ 0,8 kW).
  • Sind die PV-Anlage und der Wechselrichter des Speichers 1-phasig ausgeführt, müssen gemäß aktuellen Vorschriften beide Geräte an dieselbe Phase angeschlossen werden.
  • Unsymmetrie: Diese ist statisch auf 3,68 kVA zu begrenzen, bei 1-phasigen Speichern mittels 3-phasiger Messung.
  • Entkupplungsschutz: Bei AC-gekoppelten Batterien mit einer Leistung über 30 kVA ist ein externer Entkupplungsschutz verpflichtend. Dies gilt auch, wenn die aufsummierte Leistung von PV-Anlage und zusätzlichem Speicher 30 kVA überschreitet.

Anforderungen und Richtlinien

Erzeugungsanlagen müssen unter anderem den "Richtlinien für den Parallelbetrieb von dezentralen Erzeugungsanlagen" und den "Technischen Anforderungen für Erzeugungsanlagen" entsprechen. Im Downloadbereich finden Sie nähere Informationen bezüglich den aktuell geltenden Anforderungen und Richtlinien.

Planung

Für die Planung/Prüfung eines Netzanschlusses benötigen wir nähere Details der geplanten Anlage. Die Übermittlung der Unterlagen erfolgt mittels Online-Anschlussanfrage. Nach Eingang der Anschlussanfrage wird Ihr Anliegen bearbeitet und überprüft und anschließend ein Netzzugangsvertrag erstellt. Im Netzzugangsvertrag sind sämtliche Vorgaben für die Umsetzung ihrer Erzeugungsanlage festgehalten.

Ausführung und Fertigstellung

Für die Fertigstellung ihrer Anlage sind verschiedene technische Dokumentationen notwendig. Die notwendigen Daten können im Netzpartnerportal hochgeladen werden. Nähere Informationen finden Sie unter folgenden Links.