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Erfahren Sie alles über Energiegemeinschaften

Sie wollen eine neue Energiegemeinschaft gründen, an einer bestehenden Energiegemeinschaft teilnehmen oder Näheres über Energiegemeinschaften erfahren? Dann sind Sie hier richtig!

Die neuen Bestimmungen für die gemeinsame Energienutzung bzw. Energiegemeinschaften (Bürgerenergie – ElWG § 65 Abs. 1 Z 6 und Abs. 2 sowie die §§ 66 bis 72) sehen eine Übergangsfrist bis 1. Oktober 2026 vor. Bis dahin laufen bestehende Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen und Energiegemeinschaften im bisherigen Rechtsrahmen nach EAG/ElWOG weiter und werden mit Inkrafttreten dieser Bestimmungen in das neue System übergeführt.

Die dafür erforderlichen organisatorischen Maßnahmen sind in Ausarbeitung (Marktprozesse, Vertragsmuster, …) und sollten bis zum 1. Oktober 2026 implementiert sein. Aus heutiger Sicht sind die notwendigen Details noch offen.

Das Gesetz (ElWG) ist da - was nun? Unter dem folgenden Link erfahren Sie mehr dazu