Kunde

Bürgerenergie-Modelle

Erzeugen, teilen und nutzen Sie erneuerbare Energie gemeinschaftlich

Die neuen Bestimmungen für die gemeinsame Energienutzung bzw. Energiegemeinschaften (Bürgerenergie – ElWG § 65 Abs. 1 Z 6 und Abs. 2 sowie die §§ 66 bis 72) treten mit 01.10.2026 in Kraft.

Energienutzung innerhalb eines Anschlussobjektes mit gemeinsamem Netzanschluss.

Bei Energiegemeinschaften wird zwischen Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) und Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) unterschieden
Die EEG ermöglicht die gemeinschaftliche Nutzung erneuerbarer Energie im lokalen oder regionalen Umfeld über das öffentliche Netz.
Bei der BEG wird die gemeinschaftliche Nutzung von Energie entsprechend den Rahmenbedingungen des jeweiligen Modells in Österreich ermöglicht.

Gemeinsame Nutzung und Austausch von Energie vorab in unserem Netzgebiet, zukünftig über weitere Netzgebiete in ganz Österreich.

Selbst erzeugte Energie unter bestimmten Voraussetzungen an weiteren eigenen Standorten nutzen.


Für alle Modelle gilt: Strom, der nicht innerhalb des Modells genutzt wird, wird weiterhin über den bestehenden Abnahmevertrag vermarktet. Reicht der gemeinsam erzeugte Strom nicht aus, erfolgt der zusätzliche Strombezug wie gewohnt über den jeweiligen Stromlieferanten.

Der Betreiber eines Bürgerenergie-Modells
  • klärt mit den teilnehmenden Erzeugern bzw. Verbrauchern die jeweilige Anschlusssituation ab (dabei ist unsere Online-Auskunft EEG hilfreich)
  • schließt mit den Teilnehmern eine entsprechende Vereinbarung (z.B. einen P2P-Vertrag) ab
  • holt bei den Teilnehmern die für die Anmeldung benötigten Informationen (Zählpunktbezeichnung, Vertragsdaten, Zonenlevel, …) ein
  • wählt abhängig davon das gewünschte Bürgerenergie-Modell
  • registriert sich auf EbUtilities (hier ist die Handlungsanleitung_für_Bürgerenergiemodelle.pdf zu finden)
  • schließt mittels der oben angeführten Registrierung den Betreibervertrag mit dem Netzbetreiber für das gewünschte Bürgerenergie-Modell ab
  • Nach erfolgter Registrierung erfasst der Betreiber die Zählpunkte der Teilnehmer im EDA-Portal
  • stößt die Anmeldeprozesse an und
  • kümmert sich in weiterer Folge um die interne Abrechnung und den laufenden Betrieb innerhalb der Gemeinschaft (dabei dürfen wir unter anderem auf die neuen Mustervorlagen verweisen)
Wenn Sie mit Ihrer Erzeuger- oder Verbraucheranlage an einem Bürgerenergie-Modell teilnehmen wollen, sind folgende Schritte von Ihnen zu setzen:
  • Kontaktaufnahme mit dem von Ihnen gewünschten Betreiber eines Bürgerenergie-Modells.
  • Registrierung im Netz-Kundenportal
  • Kundennummer und Vertragsdaten im Netz-Kundenportal hinzufügen (diese Daten finden Sie auf Ihrer letzten Stromabrechnung)
  • PIN anfordern (dieser wird Ihnen per Post zugestellt) und PIN eingegeben
  • Bekanntgabe Ihrer Zählpunktbezeichnung und der Zonenlevel an den Betreiber des Bürgerenergiemodells (diese Daten finden Sie unter dem Reiter "Mein Vertrag" im Netz-Kundenportal)
  • dabei ist unsere Online-Auskunft EEG eventuell hilfreich
  • Sobald der Betreiber Ihren Zählpunkt als Teilnehmer angemeldet hat, stimmen Sie der Teilnahme via Netz-Kundenportal unter dem Reiter "Freigaben" zu.
Weitere Antworten auf allfällige Fragen finden Sie hier: FAQs zum ElWG – Energiegemeinschaften.

Gerne stehen Ihnen aber auch unsere Ansprechpartner zur Verfügung.