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Medienfreiheitsgesetz (EMFA)

Transparenz über staatliche Werbeausgaben der Vorarlberger Energienetze GmbH

Das Europäische Medienfreiheitsgesetz (European Media Freedom Act - EMFA)

Das Europäische Medienfreiheitsgesetz (European Media Freedom Act – EMFA) stärkt die Transparenz im Umgang mit staatlicher Werbung in der Europäischen Union. Auch (in)direkt öffentlich kontrollierte Unternehmen sind verpflichtet, ihre Ausgaben für Werbung und Informationskampagnen jährlich offenzulegen.

Die Vorarlberger Energienetze GmbH erfüllt diese gesetzliche Vorgabe und stellt auf dieser Seite transparent dar, welche Werbemaßnahmen und Aufträge im Berichtsjahr vergeben wurden.
 

Was regelt das Medienfreiheitsgesetz?

 

Der EMFA (Verordnung (EU) 2024/1083) soll die Freiheit und Unabhängigkeit der Medien in Europa sichern. Ein zentraler Bestandteil ist die Verpflichtung öffentlicher Stellen, Ausgaben für staatliche Werbung elektronisch und benutzerfreundlich zu veröffentlichen. Damit soll nachvollziehbar sein, welche öffentlichen Mittel an Medienunternehmen oder Plattformen fließen.

Welche Informationen müssen veröffentlicht werden?

 

Gemäß Artikel 25 Absatz 2 EMFA veröffentlichen öffentliche Einrichtungen einmal jährlich folgende Informationen:

  • Art der Maßnahme: z. B. Printanzeige, Radio- oder TV-Spot, Online- oder Social-Media-Kampagne, Recruiting-Anzeige
  • Empfänger oder Auftragnehmer: Verlag, Sender, Agentur oder Plattform
  • Volumen der Ausgaben: Betrag in Euro
  • Zeitraum oder Jahr: Berichtsjahr der Maßnahme

Diese Veröffentlichungspflicht gilt für alle entgeltlichen Werbe- und Informationskampagnen, die über Mediendiensteanbieter oder Online-Plattformen laufen.

Was zählt als staatliche Werbung?

 

Als staatliche Werbung gelten alle bezahlten Kommunikationsmaßnahmen, die (in)direkt öffentlich kontrollierte Unternehmen bei einem Mediendienst beauftragen, z. B.:

  • Anzeigen in Zeitungen, Zeitschriften oder Online-Portalen
  • Radio- oder TV-Spots
  • Social-Media-Kampagnen (z. B. auf Facebook, Instagram, LinkedIn)
  • Recruiting-Anzeigen oder Imagekampagnen
  • Kooperationen, bei denen Dritte im Auftrag der Einrichtung Werbung schalten


Nicht dazu zählen:

  • Plakate, Flyer, Broschüren, Banner oder Fahrzeuge (klassische Außenwerbung)
  • interne Kommunikation oder PR ohne Entgelt

 

Wie setzt die Vorarlberger Energienetze GmbH das um?

 

Die Vorarlberger Energienetze GmbH kommt ihren Verpflichtungen gemäß EMFA nach, indem sie an dieser Stelle Link einen Verweis auf die Medientransparenzdatenbank bereitstellt, in der die entsprechenden Ausgaben gesetzeskonform veröffentlicht und öffentlich einsehbar sind.

Die Veröffentlichung erfolgt transparent, elektronisch und barrierefrei – gemäß den Anforderungen der EU-Verordnung.

Beauftragungen erfolgen im Anwendungsbereich des BVergG idgF unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sowie außerhalb des Anwendungsbereichs unter Einhaltung der unternehmensinternen Vorschriften zur Auftragsvergabe.

Maßgebliche Kriterien sind insbesondere die Eignung des jeweiligen Mediendiensteanbieters oder Anbieters einer Online-Plattform zur zielgerichteten Ansprache der regional und/oder thematisch definierten Zielgruppen, die Einhaltung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie sämtliche weiteren nach dem Vergaberecht relevanten Kriterien.

 

Übersicht Werbeausgaben

 


Warum ist diese Veröffentlichung wichtig?

 

Mit dem EMFA soll sichergestellt werden, dass:

  • staatliche Werbung fair und nachvollziehbar vergeben wird,
  • keine politische Einflussnahme auf Medien erfolgt,
  • Bürgerinnen und Bürger Einblick in die Verwendung öffentlicher Mittel erhalten.

Damit leistet die Vorarlberger Energienetze GmbH einen Beitrag zu Transparenz, Rechtskonformität und Vertrauen in die öffentliche Kommunikation.