Kunde

Elektrische Anlagen ≥ 250kW

Ladeparks, Batteriespeicher, PV-Anlagen, Elektrolyseure sowie Kälte- und Wärmeanlagen mit einer Leistung ≥ 250kW sind als signifikante Netznutzer (SNN) definiert und müssen besondere Auflagen erfüllen. Diese stehen im Einklang mit SOGL (System Operation Guideline) sowie TOR-Verteilernetzanschluss und TOR-Stromerzeugungsanlagen. SNN-Anlagen tauschen über einen SNN-Schrank Daten mit dem Netzbetreiber aus. Details hierzu finden sich für

Nähere Informationen zum Netzzugangsprozess finden Sie auf dieser Seite.

Die Zuständigkeit der Vorarlberger Energienetze GmbH erstreckt sich auf Netzanschlüsse der Netzebenen 3 bis 7 im betreuten Netzgebiet in Vorarlberg.

Prozessablauf Netzanschluss an Mittelspannung 

Zur Realisierung eines Netzanschlusses sind folgende Schritte maßgeblich und werden in der veröffentlichten Reihenfolge abgehandelt.

  • Anschlussanfrage: Kunde übermittelt folgende Informationen / Dokumente via online-Anschlussanfrage
    • Detaillierter Lageplan mit eingezeichneten Betriebsmitteln und Grundstücksnummer
    • Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers
    • Grundbuchauszug zum Nachweis des Grundstückseigentümers
    • Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen
    • Sofern Umwidmung notwendig ist, Bestätigung einer möglichen Umwidmungszusage durch die zuständige Behörde.
       
  • Prüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen. Nur Anfragen mit vollständigen Unterlagen werden durch den Netzbetreiber bearbeitet.
  • Netzbetreiber erstellt einen Netzzugangsvertrag. Bekanntgabe des Netzanschlusspunktes sowie der aktuell verfügbaren Leistung am Netzanschlusspunkt. Elektrische Leistung wird durch Netzbetreiber zeitlich begrenzt reserviert gemäß Netzzugangsvertrag.
  • Unterzeichnung und Retournierung des Netzzugangsvertrags durch den Kunden
  • Bestellung des SNN-Schranks durch den Kunden beim Netzbetreiber
  • Installation des SNN-Schranks durch den Kunden
  • Übermittlung der Nachweis-Dokumente durch den ausführenden Elektriker im Netzpartnerportal. Dies sind:
    • Fotodokumentation der Installationen
    • Wechselrichter-Report, Datenblatt der Energieerzeugungsanlage, Dokumentation des Entkupplungsschutzes, Netzanschlussmeldung
    • Dokumentation der vollständigen Funktionalität via Nachweisdokument für SNN-Anlagen zur Erlangung der vorübergehenden Betriebserlaubnis (VBE)
       
  • Einbindung in das Leitsystem durch den Netzbetreiber
  • Erstprüfung des Fernzugriffs auf die SNN-Anlage durch den Netzbetreiber
  • Nach positiver Erstprüfung erfolgt Prüfung und Endabnahme durch den Netzbetreiber vor Ort
  • Bei positiver Endabnahme Erhalt einer vorübergehenden Betriebserlaubnis (12 Monate)
  • Erteilung der dauerhaften Betriebserlaubnis durch den Netzbetreiber nach vollständiger Umsetzung aller Technische Anforderungen für SNN-Anlagen.

     
  • Reservierung der elektrischen Leistung ist durch Kunde einmalig verlängerbar. Dazu ist ein signifikanter Fortschritt in der Umsetzung des Projekts nachzuweisen.


Prozessablauf Netzanschluss an Hochspannung

Zur Realisierung eines Netzanschlusses sind folgende Schritte maßgeblich und werden in der veröffentlichten Reihenfolge abgehandelt.

  • Anschlussanfrage: Kunde übermittelt folgende Informationen / Dokumente via online-Anschlussanfrage
    • Detaillierter Lageplan mit eingezeichneten Betriebsmitteln und Grundstücksnummer der anzuschließenden Anlage
    • Daten zur Errichtungsplanung mit folgenden Inhalten:
      • Maßstäblicher Lageplan des Grundstücks mit eingezeichnetem Standort der Übergabestation, der Leitungstrasse des Netzbetreibers sowie der vorhandenen und geplanten Bebauung.
      • Einphasiger Übersichtsschaltplan der gesamten Hochspannungsanlage einschließlich Transformatoren, Mess-, Schutz- und Steuereinrichtungen (wenn vorhanden, Daten der Hilfsenergiequelle) inkl. der Eigentums- und Verfügungsbereichsgrenzen
      • Zeichnungen aller Schaltfelder mit Anordnung der Geräte.
      • Anordnung der Messeinrichtung (inkl. Datenfernübertragung).
      • Grundrisse und Schnittzeichnungen (möglichst im Maßstab 1:50) der Übergabestation inkl. der dazugehörigen Betriebsräume für die Schaltanlage. Aus diesen Zeichnungen muss auch die Trassenführung der Leitungen und der Zugang zur Schaltanlage ersichtlich sein.
      • Nachweis der Kurzschlussfestigkeit für die Schaltanlage.
    • Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers
    • Grundbuchauszug zum Nachweis des Grundstückseigentümers
    • Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen
    • Ernsthaftigkeitsnachweis:
      • Eingangsbestätigung des vollständigen Bauantrags durch die zuständige Behörde.
  • Prüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen. Nur Anfragen mit vollständigen Unterlagen werden durch den Netzbetreiber bearbeitet.
  • Netzbetreiber erstellt einen Netzzugangsvertrag. Bekanntgabe des Netzanschlusspunktes sowie der aktuell verfügbaren Leistung am Netzanschlusspunkt. Elektrische Leistung wird durch Netzbetreiber zeitlich begrenzt reserviert gemäß Netzzugangsvertrag.
  • Unterzeichnung und Retournierung des Netzzugangsvertrags durch den Kunden
  • Bestellung des SNN-Schranks durch den Kunden beim Netzbetreiber
  • Installation des SNN-Schranks durch den Kunden
  • Übermittlung der Nachweis-Dokumente durch den ausführenden Elektriker im Netzpartnerportal.
    Dies sind:
    • Fotodokumentation der Installationen
    • Wechselrichter-Report, Datenblatt der Energieerzeugungsanlage, Dokumentation des Entkupplungsschutzes, Netzanschlussmeldung
    • Dokumentation der vollständigen Funktionalität via Nachweisdokument für SNN-Anlagen zur Erlangung der vorübergehenden Betriebserlaubnis (VBE)
  • Einbindung in das Leitsystem durch den Netzbetreiber
  • Erstprüfung des Fernzugriffs auf die SNN-Anlage durch den Netzbetreiber
  • Nach positiver Erstprüfung erfolgt Prüfung und Endabnahme durch den Netzbetreiber vor Ort
  • Bei positiver Endabnahme Erhalt einer vorübergehenden Betriebserlaubnis (12 Monate)
  • Erteilung der dauerhaften Betriebserlaubnis durch den Netzbetreiber nach vollständiger Umsetzung aller Technische Anforderungen für SNN-Anlagen.
     
  • Reservierung der elektrischen Leistung ist durch Kunde einmalig verlängerbar. Dazu ist ein signifikanter Fortschritt in der Umsetzung des Projekts nachzuweisen.