Über Vorarlberg Netz

Erdgas-Netzentgelte

Die zu entrichtenden Entgelte werden auf Grundlage der Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung sowie der Allgemeinen Verteilernetzbedingungen ermittelt.

Zusammensetzung des Endverbraucherpreises

Der Endverbraucherpreis für Erdgaslieferungen wird folgendermaßen gesplittet:

  • Netznutzungsentgelt (Netzpreis (Arbeitspreis) + Pauschale pro Netzanschluss bzw. Zählpunkt)
  • Energiepreis
  • Messpreis *)
  • Erdgasabgabe und Umsatzsteuer

*) Der Messpreis ist von der Zählergröße, welche vom maximalen Anschlusswert aller angeschlossenen Verbrauchseinrichtungen bestimmt wird, abhängig. Dieser ist auch bei Nichtbenützung der Anlage zu entrichten und zwar so lange, wie sich das Messgerät in der Anlage befindet.

 

Sehr geehrte Kunde:innen,

gerne informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Abrechnung Ihres Gasbezugs.

Die Bundesregierung hat mit 01. Mai 2022 die so genannte Erdgasabgabe für Verbräche aktuell bis zum 30. Juni 2023 gesenkt. Konkret bedeutet dies eine Reduktion dieser Abgabe von 0,066 auf 0,01196 Euro pro Normkubikmeter. Dieser Wert wird in der kommenden Abrechnung automatisch berücksichtigt

Die aktuelle Liefersituation bei Erdgas hat eine weitere mögliche Änderung in Ihrer Abrechnung zur Folge: In Vorarlberg kommen derzeit größere Mengen an Erdgas aus Norwegen, der Nordsee und Holland an. Dieses Gas besitzt einen höheren Brennwert als der gesetzlich festgelegte Wert von 11,26. Über das Jahr gerechnet, darf bei diesem festgelegten Brennwert eine Schwankungsbreite von 2 Prozent nicht über- oder unterschritten werden. Sonst ist der tatsächlich gemessene Wert zur Abrechnung zu bringen.

Die Brennwerte werden vom vorgelagerten Netzbetreiber jeweils an die Austrian Gas Grid Management AG (AGGM) übermittelt und von dieser veröffentlicht.
Wir gehen davon aus, dass der Wert im Jahresdurchschnitt beim Großteil unserer Kund:innen innerhalb dieses 2 Prozent-Korridors bleiben wird. Daher dient diese Erklärung lediglich Ihrer Vorinformation.

Bei Kunden mit monatlicher Abrechnung ist der außerhalb dieses Korridors liegende Brennwert zu berücksichtigen.