Gas-Netzentgelte und Brennwerte
Die zu entrichtenden Entgelte werden auf Grundlage der Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung sowie der Allgemeinen Verteilernetzbedingungen ermittelt.
Die zu entrichtenden Entgelte werden auf Grundlage der Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung sowie der Allgemeinen Verteilernetzbedingungen ermittelt.
Seit 1.1.2024 ist die Gas-Marktmodell-Verordnung (GMMO-VO) in Kraft. Die Netzbetreiber haben den Brennwert (= Energieinhalt des Gases) monatlich zu ermitteln und zu veröffentlichen. Das Versorgungsgebiet wird in sogenannte Brennwertbezirke eingeteilt, in denen der gleiche Brennwert zur Anwendung kommt. Im Falle eine Biogas-Einspeisung würde sich der Brennwert im Umkreis verändern. Die Brennwertbezirke wurden so gewählt, dass eventuell mögliche Einspeisepunkte in Betracht gezogen wurden.
Der Endverbraucherpreis für Gaslieferungen wird folgendermaßen gesplittet:
*) Der Messpreis ist von der Zählergröße, welche vom maximalen Anschlusswert aller angeschlossenen Verbrauchseinrichtungen bestimmt wird, abhängig. Dieser ist auch bei Nichtbenützung der Anlage zu entrichten und zwar so lange, wie sich das Messgerät in der Anlage befindet.
Vor allem die Reduktion der Kosten aus dem vorgelagerten Übertragungsnetz führen für das Jahr 2026 zu einer Reduktion der Netzentgelte um durchschnittlich 1 Prozent.
Er wird im Zeitraum von 1. April bis 30. September täglich von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr verrechnet. Voraussetzung dafür ist ein intelligenter Stromzähler (Smart Meter) sowie die Aktivierung der Auslesung und Übertragung von Viertelstunden-Werten. Diese können entweder durch Bestellung eines entsprechenden Stromproduktes bei einem Energielieferanten oder durch das sogenannte „Opt-In“ im Netzportal von vorarlberg netz aktiviert werden.
Der Sommer-Nieder-Arbeitspreis gilt nicht für Netzbenutzer in Energiegemeinschaften, Kunden ohne Smart Meter sowie Opt-Out-Kunden.
Die Beschaffungspreise werden von der Regulierungsbehörde Energie-Control Austria laufend auf Angemessenheit geprüft und die jährlich zu verrechnenden Preise per Verordnung (SNE-V) festgelegt.
Im Jahr 2026 werden die Netzverlustentgelte um ca. 20 Prozent sinken.
Die Erneuerbaren-Förderpauschale wird jeweils für drei Jahre festgelegt. Der aktuelle Wert gilt für die Jahre 2025 – 2027.
Die Erneuerbaren-Förderbeiträge werden jährlich neu festgelegt. Für das Jahr 2026 sinken diese Beiträge um ca. 20 Prozent.
Die Erneuerbaren-Förderpauschale wird vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie per Verordnung festgelegt. Personen, die vom ORF-Beitrag befreit sind, können bei der ORF-Beitrags Service GmbH von der Erneuerbaren-Förderpauschale befreit werden.
Das Lastprofil ist auf der Rechnung ausgewiesen.
Durch Energieeffizienzmaßnahmen wird immer mehr Gas in der Raumwärme und in der Produktion eingespart. Zudem wechseln immer mehr Haushalte in der Raumwärme auf erneuerbare Energien. Dadurch sinkt die aus dem Gasnetz bezogene Energiemenge, auf welche die Netzkosten verteilt werden können. Aufgrund dieser Veränderungen steigen die Netznutzungsentgelte 2026 in Vorarlberg um ca. 12 Prozent.