Kunde

Betrieb einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage

Das Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz (ElWOG) sieht die Möglichkeit vor, dass mehrere Endverbraucher gemeinsam eine Erzeugungsanlage am selben Objekt nutzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Voraussetzungen für den Betrieb sind:

1. Alle Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen müssen am gleichen Netzanschluss (Hauptleitung) miteinander verbunden sein

 

2. Ein gültiger Netzzugangsvertrag für eine dezentrale Erzeugungsanlage mit vorarlberg netz

 

  • Sollten Sie noch keinen Netzzugangsvertrag haben, finden Sie hier weitere Informationen.
  • Ab dem 01.11.2023 kann die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage sowohl als Volleinspeisung als auch als Überschusseinspeisung betreiben werden. Diesbezügliche Informationen finden Sie hier: Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage - Voll- oder Überschusseinspeisung?
  • Bitte beachten Sie, dass bei einer  Überschusseinspeisung in das Netz der Vorarlberger Energienetze GmbH der Stromerzeuger bzw. Stromverbraucher aufgrund rechtlicher Rahmenbedingungen ident sein muss (ein und derselbe Geschäftspartner für beide Energieflussrichtungen).

 

3. Registrierung auf ebUtilities.at

 

  • Der Betreiber der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage muss sich auf der Informationsplattform der österreichischen Energiewirtschaft zur Veröffentlichung branchenspezifischer Datenaustauschformate registrieren.

 

4. Abschließen eines Betreibervertrags zwischen vorarlberg netz und dem Betreiber

 

  • Der Betreiber schließt mit dem Netzbetreiber einen Vertrag ab, in dem die aktuellen Marktvorschriften und Nutzungsbedingungen vereinbart werden.
  • Senden Sie diesen unterschrieben, per Post an vorarlberg netz (Anschrift: Vorarlberger Energienetze GmbH, Weidachstraße 10, 6900 Bregenz) oder per E-Mail an energiegemeinschaft@vorarlbergnetz.at.
  • Nach Schließung des Vertrags erhält der Betreiber die "Gemeinschafts-ID", die für die weiteren Schritte benötigt werden. 

 

5. Registrierung im EDA-Portal (Plattform für elektronischen Datenaustausch) oder einem gleichwertigen Marktzugang

 

  • Der Betreiber der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage muss die Stammdaten der Erzeugungsanlage und der Teilnehmer für die erforderliche Überlagerung der Messdaten erfassen.

 

6. Durchführung der Marktprozesse, um mit der Belieferung der Teilnehmer zu starten

 

  • Der Betreiber führt die nötigen Marktprozesse im niederschwelligen Marktzugang durch.
  • Die Teilnehmer müssen die Belieferung im Netz-Kundenportal bestätigen.
  • vorarlberg netz überprüft, ob das richtige Messgerät verbaut ist und stellt die 1/4 h Datenübertragung her.
  • Erst nach diesem Schritt werden die Verbrauchsanlagen mit der Energie aus der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage versorgt.

 

 

Aufteilung der erzeugten Energie auf die teilnehmenden Netzbenutzer

 

Es gibt zwei Arten von Aufteilungsschlüssel für die erzeugte Energie auf die Verbrauchsanlagen:

  • dynamische Aufteilung: Die Aufteilung der erzeugten Energie erfolgt viertelstündlich variabel entsprechend den tatsächlich gemessenen Verbräuchen. Anlagen mit höherem Verbrauch erhalten mehr zugerechnete Erzeugung.
  • statische Aufteilung: Die Aufteilung der erzeugten Energie auf die Bezugsanlagen erfolgt viertelstündlich nach einem fixen, zwischen den teilnehmenden Berechtigten vertraglich vereinbarten Prozentsatz.

Der Erzeugungsüberschuss, der von den teilnehmenden Netzbenutzern in der jeweiligen Viertelstunde nicht verbraucht wird, wird als Netz-Einspeisung aus der Erzeugungsanlage mit dem Betreiber abgerechnet.

 

Weitere Informationen finden sie hier

 

Fragen rund um eine Energiegemeinschaft richten Sie bitte per Mail an energiegemeinschaft@vorarlbergnetz.at.