Haushaltskund:innen sind laut §54 Abs. 2 berechtigt, gegenüber dem Netzbetreiber der Speicherung und Übertragung von Tages- und Viertelstundenwerten zu widersprechen. Der Widerspruch kann per E-Mail oder auf dem Postweg erfolgen.
Nicht möglich ist dieser Widerspruch, wenn an dem jeweiligen Zählpunkt:
- ein aufrechter Liefervertrag mit dynamischen Energiepreisen besteht.
- eine Einspeisung über eine Direktleitung oder eine Prepaymentfunktion vorliegt.
- ein meldepflichtiges Gerät (Wärmepumpe, E-Ladestation, Batteriespeicher, Erzeugungsanlage) angeschlossen ist.
- eine Teilnahme an einer Energiegemeinschaft besteht.
Bei Kund:innen, deren Messgerät aktuell als Stromzähler Light (Opt-out) konfiguriert ist und bei denen mindestens einer der oben angeführten Punkte zutrifft, erfolgt eine Umstellung auf die Konfiguration Smart Meter Plus (Aufzeichnung und Übertragung von Viertelstundenenergiewerten).
Im Fall eines Widerspruchs wird der Stromzähler so konfiguriert, dass keine Tages- und Viertelstundenenergiewerte gespeichert und übertragen werden. Für Abrechnungen oder Verbrauchsabgrenzungen erfolgt eine Auslesung und Übertragung des notwendigen Zählerstandes. Die Monatswerte und der höchste monatliche Viertelstundenleistungswert müssen gemäß ElWG gemessen, für Abrechnungszwecke ausgelesen und übermittelt werden; sie bleiben für 15 Monate im Gerät gespeichert.
Widerspruch per E-Mail:
smartmeter@vorarlbergnetz.at
Widerspruch schriftlich:
Vorarlberger Energienetze GmbH
Weidachstraße 10, 6900 Bregenz
Betreff: Widerspruch zur Umstellung auf Viertelstundenwerte
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